Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Wie kann man eine Firma gründen, ohne den Arbeitgeber zu informieren?
Es ist wichtig, dass man die rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber beachtet. In einigen Fällen kann es notwendig sein, den Arbeitgeber über die Absicht, eine eigene Firma zu gründen, zu informieren, insbesondere wenn es mögliche Interessenkonflikte gibt. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass man alle erforderlichen Schritte unternimmt und mögliche Konsequenzen vermeidet.
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Wer ist bei einer GMBH Arbeitgeber?
Bei einer GmbH ist der Arbeitgeber die Gesellschaft mit beschränkter Haftung selbst. Das bedeutet, dass die GmbH als juristische Person die Verantwortung für die Beschäftigung von Mitarbeitern trägt. Die Geschäftsführung oder die Gesellschafter können jedoch im Namen der GmbH handeln und somit auch arbeitsrechtliche Entscheidungen treffen. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht einzelne Personen, sondern die GmbH als Ganzes als Arbeitgeber fungiert. Somit haftet auch die GmbH für arbeitsrechtliche Verpflichtungen wie Lohnzahlungen, Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitsschutzmaßnahmen.
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Wie ist die Firma Ergo als Arbeitgeber?
Ergo ist als Arbeitgeber bekannt für seine vielfältigen Karrieremöglichkeiten und seine Unterstützung bei der persönlichen und beruflichen Entwicklung der Mitarbeiter. Das Unternehmen legt großen Wert auf eine gute Work-Life-Balance und bietet flexible Arbeitszeitmodelle sowie attraktive Benefits. Zudem wird die offene Kommunikation und das Teamwork innerhalb des Unternehmens geschätzt.
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Kann der Arbeitgeber verbieten einen Betriebsrat zu gründen?
Kann der Arbeitgeber verbieten einen Betriebsrat zu gründen? Nein, der Arbeitgeber kann die Gründung eines Betriebsrats nicht verbieten. Das Recht auf Bildung eines Betriebsrats ist gesetzlich verankert und in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt. Arbeitgeber dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern oder zu erschweren. Sollte ein Arbeitgeber dennoch versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu behindern, können die Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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GmbH-Gründung für Dummies (Ossola-Haring, Claudia)
GmbH-Gründung für Dummies , Dieses Buch begleitet Sie von den Vorüberlegungen, ob die GmbH die richtige Unternehmensform für Ihr Unternehmen ist, über die Eintragung der Gesellschaft, die Formulierung der Satzung und die Bestellung des Geschäftsführers bis zu den ersten Schritten der frisch gebackenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Claudia Ossola-Haring erklärt, wie Rechte und Pflichten in der GmbH verteilt sind und welche Haftungsfragen, rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind. Dabei geht sie auch auf Stolperfallen ein, in die Sie Dank dieses Buchs nicht mehr tappen werden. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20200311, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: für Dummies##, Autoren: Ossola-Haring, Claudia, Seitenzahl/Blattzahl: 374, Keyword: Geschäftsführer; Geschäftsführer /Recht; Geschäftsführer /Steuer; Geschäftsführervertrag; Gesellschaftsform; Gesellschaftsrecht; GmbH; Gründung; Haftung; Spezialthemen Wirtschaft u. Management; Wirtschaft u. Management, Thema: Verstehen, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Betriebswirtschaft und Management, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Länge: 241, Breite: 177, Höhe: 22, Gewicht: 644, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Vereine rechtssicher gründen und führen |Ratgeber Vereine| Verein gründen
Vereine rechtssicher gründen und führen
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Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Bd. 2: Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, Publikums-KG, Stille Gesellschaft
Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Bd. 2: Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, Publikums-KG, Stille Gesellschaft , Zum Werk Mit diesem Band wird das mittlerweile neunbändige Standardwerk des Gesellschaftsrechts in weiteren wichtigen Teilgebieten aktualisiert. Zusammen mit dem parallel neu aufgelegten Band 1 stellt dieser Band 2 das gesamte Recht der Personengesellschaften umfassend und fundiert dar. Inhalt Gesetzestypische KGEntwicklung, Bedeutung und Entstehung der GesellschaftGeschäftsführung und Vertretung, BeiratAllgemeine Rechte und Pflichten aus der MitgliedschaftVermögensbezogenen Rechte und PflichtenRechtsbeziehungen der Gesellschaft zu DrittenEintritt und Austritt des Gesellschafters unter LebendenDer Tod des GesellschaftersAuflösung, Liquidation und Insolvenz der GesellschaftGmbH & Co. KGRechtliche StrukturenGeschäftsführung, Vertretung, KontrollorganeKapitalaufbringung und Kapitalerhaltung, InsolvenzSteuerrecht der GmbH & Co. KGPublikums-KGRechtliche StrukturenSonderrecht der Publikums-KGInitiatoren- und GründerverantwortlichkeitSteuerliche HinweiseStille GesellschaftBegriff und BedeutungNicht vermögensbezogene Rechte und Pflichten der GesellschafterDie vermögensbezogenen Rechte und Pflichten der GesellschafterAuflösung, Liquidation und Insolvenz des GeschäftsinhabersDie fehlerhafte Gesellschaft Vorteile auf einen Blickvon der Praxis für die Praxisbenutzerfreundliche Gliederungklare und prägnante Darstellung zivil-/gesellschaftsrechtlicher als auch steuerrechtlicher Aspekte Zur Neuauflage Aufgrund des Inkrafttretens des MoPeG am 1.1.2024 ergeben sich grundlegende Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen des BGB-Gesellschaftsrechts sowie diejenigen der Handelsgesellschaften. Besonders im Recht der GbR sind, verglichen mit der alten Fassung der §§ 705 ff., sämtliche Vorschriften neu formuliert worden und sie folgen systematisch einem Aufbau, der konsequent zwischen der rechtsfähigen Außengesellschaft und der nicht rechtsfähigen Innengesellschaft differenziert. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung eines neuen Gesellschaftsregisters (§§ 707 ff.). Auch im Recht der OHG (§§ 105 ff. HGB) wurden sämtliche Vorschriften neu formuliert und geordnet. Im Bereich der KG (§§ 161 ff. HGB) gibt es punktuelle Änderungen, aber mit durchaus bemerkenswerten Detailkorrekturen. Die wohl wichtigste Änderung für die Handelsgesellschaften stellt das neue Beschlussmängelrecht dar (§§ 110-115 HGB), aber auch ihre grundsätzliche Öffnung für Freiberufler. Zielgruppe Für Praktikerinnen und Praktiker des Wirtschaftsrechts, insbesondere Rechtsanwaltschaft, Notariate, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Kaufleute, Fondsverwaltung und Treuhänderinnen und Treuhänder, Gesellschafterinnen und Gesellschafter und Geschäftsführung. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Merz, Klaus: firma
firma , VOM PRAGER FRÜHLING ÜBER DEN MAUERFALL BIS ZUR FINANZKRISE UND DER FUßBALLMEISTERSCHAFT Verdichtet im MIKROKOSMOS EINER FIRMENGESCHICHTE entfaltet KLAUS MERZ die Kulisse der letzten fünf Jahrzehnte und erzählt wie beiläufig auch VOM EIGENEN "IN DER WELT SEIN". In GROßER POETISCHER ANSCHAULICHKEIT gibt er dabei weit mehr preis als manch beflissener Lebensbericht. Es klingt alles ein wenig anders und doch vertraut in der "firma" - in diesem Eindruck wandert man an der Hand des Autors in den zweiten Teil des Buches. In Form von Gedichten führt Merz darin hoch "Über den Zaun hinaus": INS TIEFE, INS WEITE. VIELFACH AUSGEZEICHNETE KUNST DER VERDICHTUNG VON KLAUS MERZ Mit einem Augenzwinkern verdichtet der vielfach ausgezeichnete Lyriker und Romancier Klaus Merz die EIGENE AUTOBIOGRAPHIE zu einer Firmensaga. Die großen Umbrüche unserer Zeit spiegeln sich darin ebenso wider wie die KLEINEN MENSCHLICHEN TRAGÖDIEN des Alltags. Mühelos lässt Merz in manch unscheinbarer Episode das WESEN DES ZWISCHENMENSCHLICHEN durchschimmern - und zeigt wieder, wie aufregend es sein kann, die Welt mit dem Blick des Lyrikers, des Verdichters wahrzunehmen. Eine BESONDERE SCHULE DER WAHRNEHMUNG, veredelt mit acht eigens angefertigten PINSELZEICHNUNGEN VON HEINZ EGGER. "Wie Blitze in der Nacht leuchten seine Texte in die Welt." Süddeutsche Zeitung, Stefan Sommer , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 19.90 € | Versand*: 0 €
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Aus welchen Gründen finde ich den Arbeitgeber interessant?
Es gibt verschiedene Gründe, warum du den Arbeitgeber interessant finden könntest. Zum Beispiel könntest du von der Unternehmenskultur, den Werten und der Mission des Unternehmens angezogen sein. Vielleicht bieten sie auch attraktive Benefits und Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeiter an. Zusätzlich könnten die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens dich persönlich ansprechen und du möchtest gerne Teil eines Teams sein, das daran arbeitet, diese weiterzuentwickeln.
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Verlangt die beworbene Firma ein Arbeitszeugnis vom aktuellen Arbeitgeber?
Es hängt von der Firma und der Stellenanzeige ab. Einige Firmen können ein Arbeitszeugnis vom aktuellen Arbeitgeber verlangen, um die Arbeitsleistung und Fähigkeiten des Bewerbers zu überprüfen. Andere Firmen können jedoch auch andere Referenzen oder Nachweise der beruflichen Erfahrung akzeptieren.
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Warum eine GmbH gründen?
Eine GmbH zu gründen bietet eine klare Trennung zwischen dem persönlichen Vermögen der Gesellschafter und dem Vermögen der Gesellschaft, was das persönliche Haftungsrisiko begrenzt. Zudem verleiht die Rechtsform GmbH oft mehr Glaubwürdigkeit und Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern. Die GmbH bietet auch steuerliche Vorteile und ermöglicht es, Kapital von Investoren einzusammeln. Darüber hinaus kann eine GmbH einfacher aufgeteilt oder verkauft werden, was die Flexibilität und langfristige Planung erleichtert.
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Wie viele Personen GmbH Gründung?
Wie viele Personen GmbH Gründung? Bei der Gründung einer GmbH müssen mindestens eine Person als Gesellschafter und eine Person als Geschäftsführer beteiligt sein. Es ist also möglich, eine GmbH alleine zu gründen, indem man beide Rollen selbst übernimmt. Es ist jedoch auch möglich, mehrere Personen als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer zu haben. Die genaue Anzahl der beteiligten Personen hängt von den individuellen Umständen und Vereinbarungen ab. Es ist ratsam, sich vor der Gründung einer GmbH rechtlich beraten zu lassen, um alle erforderlichen Schritte und Voraussetzungen zu klären.
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